Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 4680/97

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.613,20 DM festgesetzt.


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