Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1016/98

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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