Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 4/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 6.000,-- DM festgesetzt.


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