Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 350/99

Tenor

Die Beschwerde wird zugelassen.

Auf die zugelassene Beschwerde wird der angefochtene Beschluß geändert und die Sache an das Verwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlußentscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Für das Verfahren II. Instanz wird der Streitwert ebenfalls auf 57,50 DM festgesetzt.


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