Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 4470/98.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Es wird festgestellt, daß die Umsetzungen der Beschäftigten W. , S. , L. , K. , X. , I. , Q. und B. durch die Anordnung des Beteiligten vom 14. Juli 1997 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt haben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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