Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 5940/98

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.


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