Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 532/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.ooo,-- DM festgesetzt.


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