Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 5529/98

Tenor

Der Klägerin wird für das Zulassungsverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt S. aus M. beigeordnet.

Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. Oktober 1998 wird zugelassen.


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