Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1008/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.302,71 DM festgesetzt.


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