Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10A D 138/98.NE

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet O. straße/I. Feld - 1. Änderung + Erweiterung" der Antragsgegnerin (Satzungsbeschluß vom 24. Juni 1998) ist nicht wirksam, soweit dieser Plan Festsetzungen für den Bereich östlich der Straßen Im G. /O. straße trifft.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu einem Viertel und die Antragsgegnerin zu drei Vierteln.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 30.000,00 DM festgesetzt.


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