Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 573/99

Tenor

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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