Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 1977/98

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde wird auf 10.545,88 DM festgesetzt.


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