Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 565/95

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 4. Mai 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. September 1992 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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