Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 6205/95

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he des beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicher-heit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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