Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1743/94

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert und die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Beschluß ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.167,21 DM festgesetzt.


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