Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 932/98

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren in erster Instanz Prozeßkostenhilfe unter Festsetzung von Monatsraten in Höhe von 150,-- DM bewilligt und Rechtsanwalt A. , R. , beigeordnet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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