Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1089/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 1999 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 8.000,- DM festgesetzt.


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