Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 527/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 1999 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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