Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1699/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Wertfestsetzung I. Instanz für beide Rechtszüge auf jeweils 15.000,00 DM festgesetzt.


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