Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 3207/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 3.211,55 DM festgesetzt.


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