Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1766/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,--DM festgesetzt.


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