Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 5617/98

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. September 1998 ist unwirksam.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt insgesamt der Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 60.000,-- DM festgesetzt.


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