Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1151/99.AK

Tenor

Der Antrag auf Abänderung des Senatsbeschlusses vom 11. Mai 1999 - 20 B 1588/98.AK - wird abgelehnt.

Der genannte Beschluß wird nicht von Amts wegen abgeändert.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 25.000,-- DM festgesetzt.


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