Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 843/99

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 750.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.