Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1785/99

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. September 1999 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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