Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1733/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,00 DM festgesetzt.


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