Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 E 828/99

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Streitwert wird für das Klageverfahren erster Instanz auf 310.000,-- DM festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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