Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1702/99

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe "für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens" wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulasssungsverfahrens.


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