Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 2252/99

Tenor

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Der Bescheid des Beklagten zu 1. vom 6. Juli 1995 sowie der Widerspruchsbescheid vom 11. März 1996 werden aufgehoben.

Der Beklagte zu 2. wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 19. März 1999 verpflichtet, den Kläger nach Fortsetzung des Orientierungsstudiums um zwei Semester erneut zur Prüfung nach dem Grundstudium (Klassenzugang) im ersten Versuch zuzulassen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen


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