Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 4626/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Berufung wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Rechtsmittelverfahrens.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin H. aus E. wird abgelehnt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.