Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 57/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.


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