Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 180/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 DM festgesetzt.


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