Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 3721/98.A

Tenor

Das Urteil wird im angefochtenen Umfang geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit er Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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