Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 5381/97

Tenor

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.000,- DM festgesetzt.


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