Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6d A 1320/99.O

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beamte wird in das Amt eines Regierungsdirektors - Besoldungsgruppe A 15 - versetzt.

Die Beförderungssperre wird auf drei Jahre abgekürzt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beamten trägt der Dienstherr. Die Verfahrenskosten erster Instanz werden dem Beamten auferlegt.


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