Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1141/99

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 4.000,- DM festgesetzt.


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