Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2386/98

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es für in der Hauptsache erledigt erklärt haben.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte, wobei die Kläger für ihren Anteil gesamtschuldnerisch haften.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.