Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 498/98.PVL

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass der innerhalb derselben Klinik erfolgende Wechsel des Einsatzortes einer Versorgungsassistentin von einer Station zu einer anderen sowie der Wechsel zu einer anderen Klinik als Umsetzung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 - 2. Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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