Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 178/00

Tenor

Die Beschwerde wird zugelassen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.


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