Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 2036/99

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Antragstellern wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt K. , H. , beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 1999 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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