Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 180/00

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens zu gleichen Teilen.


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