Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 5532/99

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 25. November 1999 wird aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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