Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 127/00

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Dezember 1999 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.