Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 5672/96

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Erstattungsbescheides vom 6. November 1991 und des Widerspruchsbescheides vom 20. September 1994 verpflichtet, der Klägerin Bewachungskosten in Höhe von 88.847,42 DM zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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