Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1744/99

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. März 1999 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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