Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 96/00

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L. aus L. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsantragsverfahrens.


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