Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1185/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Beklagte.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 576,78 DM festgesetzt.


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