Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 573/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 24.000 DM festgesetzt.


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