Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 3408/97.A

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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