Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 640/00.A

Tenor

1. Dem Kläger wird für das Verfahren zweiter Instanz Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt Grüner, Köln, beigeordnet.

2. Die Anträge der Beklagten und des Beteiligten werden abgelehnt.

Die Beklagte und der Beteiligte tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, je zur Hälfte.


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